Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 16.12.1988 - 5 U 133/88   

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https://dejure.org/1988,4199
OLG Bamberg, 16.12.1988 - 5 U 133/88 (https://dejure.org/1988,4199)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16.12.1988 - 5 U 133/88 (https://dejure.org/1988,4199)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16. Dezember 1988 - 5 U 133/88 (https://dejure.org/1988,4199)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 576
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 31.10.2000 - XII ZR 3/00

    Vollstreckungsschutzantrag im Revisionsverfahren

    Der Umstand, daß das Revisionsverfahren durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers gemäß § 240 ZPO unterbrochen ist, steht einer Entscheidung über einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 719 Abs. 2 ZPO nicht entgegen (vgl. OLG Bamberg NJW-RR 1989, 576; Stein/Jonas/Roth, ZPO 21 Aufl. § 249 Rdn. 15; MünchKomm / Feiber, ZPO § 249 Rdn. 23; vgl. auch BGH, Beschluß vom 17. November 1999 - X ZR 147/98 - , unveröffentlicht).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 11 KA 77/14

    Vertragsarztangelegenheiten

    Der eingelegte Rechtsbehelf muss bei summarischer Prüfung Aussicht auf Erfolg versprechen; die Erfolgsaussichten müssen allerdings nicht überwiegend sein (OLG Bamberg, Beschluss vom 16.12.1988 - 5 U 133/88 -, wonach die Einstellung der Zwangsvollstreckung gem. §§ 719, 707 ZPO voraussetzt, dass ein gewisses Maß an Erfolgsaussicht vorhanden ist; hierzu auch Herget, in: Zöller, a.a.O., § 769 Rdn. 6 und § 707 Rdn. 9, wonach eine sachliche Erfolgsaussicht nicht fehlen darf; Lackmann, in: Musielak, a.a.O., § 769 Rdn. 3 i.V.m. § 707 Rdn. 6 f.; weitergehend Seiler, a.a.O., § 769 Rdn. 8, wonach die Klage zulässig und möglicherweise begründet sein muss).
  • BGH, 21.01.2016 - V ZB 175/13

    Antrag des Schuldners auf Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der

    Der Senat kann über den Antrag trotz der Unterbrechung des Rechtsstreits (§ 240 ZPO) entscheiden, weil es sich bei dem Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht um eine Prozesshandlung "in Ansehung der Hauptsache" i. S. d. § 249 Abs. 2 ZPO handelt (vgl. OLG Bamberg, NJW-RR 1989, 576; MüKoZPO/Gehrlein, ZPO, 4. Aufl., § 249 Rn. 15, Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 249 Rn. 9).
  • OLG Köln, 25.10.2013 - 19 U 156/13

    Ablehnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    (OLG Bamberg, NJW-RR 1989, 576; Senat, Beschluss vom 19.12.2012 - 19 U 188/12 - Herget, in Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 707 Rn. 9; § 719 Rn. 3, m. w. N.).
  • OLG Köln, 08.09.2017 - 1 U 56/17

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Dies gilt erst recht, wenn die Einstellung gegen Sicherheitsleistung aus einem Urteil begehrt wird, welches - wie hier - dem Gläubiger die Vollstreckung seinerseits nur gegen Sicherheitsleistung gestattet (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Dezember 1988 - 5 U 133/88, NJW-RR 1989, 576; OLG Hamburg, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 10 U 19/90 MDR 1990, 931; OLG Köln, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 2 U 185/93, ZIP 1994, 1053), Denn ist dem Gläubiger die Zwangsvollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung gestattet, ist der Schuldner vor wirtschaftlichen Nachteilen, die durch eine im Nachhinein möglicherweise materiell ungerechtfertigte Zwangsvollstreckung drohen, in aller Regel hinreichend abgesichert.
  • KG, 26.04.2022 - 4 U 18/22
    In Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Zwangsvollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung zulässig ist bzw. aus einem Versäumnisurteil nur gegen Sicherheitsleistung fortgesetzt werden darf (§ 709 Satz 3 ZPO ), ist dem Einstellungsantrag des Schuldners nur stattzugeben, wenn der Schuldner über die Wirkung einer jeden Vollstreckung hinausgehende, schutzwürdige Interessen dartut und glaubhaft macht, insbesondere darlegt, dass ihm ein Schaden drohe, der über die allgemeine Vollstreckungswirkung hinausgehe und durch die angeordnete Sicherheitsleistung nicht hinreichend abgedeckt sei (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2006 - 1 UH 664/05, OLGR 2006, 413 - 414, Rn. 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. November 1992 - 26 U 94/92, OLGR 1993, 137, Rn. 5; OLG Hamburg, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 10 U 19/90, MDR 1990, 931 ; OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Dezember 1988 - 5 U 133/88, NJW-RR 1989, 576 ; Zöller/Herget, ZPO , 34. Auflage 2022, § 719 Rn. 3 und 6 mwN.).
  • LAG Köln, 21.08.1995 - 10 Ta 176/95

    Zwangsvollstreckung: keine Unterbrechung durch Konkursverfahren - Titel auf

    Demzufolge vertritt die herrschende Auffassung auch die Ansicht, dass ein Zwangsvollstreckungsverfahren durch die Eröffnung des Konkurses einer Partei nicht unterbrochen wird (OLG Neustadt, NJW 1965, 591, 592; OLG Bamberg, NJW-RR 1989, 576 ; Zöller, ZPO , § 249 Rdn. 1; Baumbach-Lauterbach, § 249 Rdn. 1).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.07.1987 - 6 U 297/86   

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https://dejure.org/1987,4251
OLG Düsseldorf, 02.07.1987 - 6 U 297/86 (https://dejure.org/1987,4251)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.07.1987 - 6 U 297/86 (https://dejure.org/1987,4251)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juli 1987 - 6 U 297/86 (https://dejure.org/1987,4251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zur Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages, zu dessen Tilgung die Übergangsbeihilfe eines Zeitsoldaten als Blockrate verplant wird

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1335
  • NJW-RR 1989, 576 (Ls.)
  • ZIP 1987, 1311
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 17.12.1986 - 13 U 150/84

    Nichtigkeit eines Blockraten-Kreditvertrages wegen Sittenwidrigkeit;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.1987 - 6 U 297/86
    Allein die Tatsache, daß in einem Kreditvertrag die Übergangsbeihilfe eines Zeitsoldaten in Form einer sog. Block- oder Ballonrate für die Tilgung des Kredits verplant wird, ist kein sittenwidriges Element (gegen OLG Karlsruhe, NJW-RR 1987, 299).
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Rechtsprechung
   KG, 28.10.1987 - 24 U 1998/87   

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https://dejure.org/1987,4938
KG, 28.10.1987 - 24 U 1998/87 (https://dejure.org/1987,4938)
KG, Entscheidung vom 28.10.1987 - 24 U 1998/87 (https://dejure.org/1987,4938)
KG, Entscheidung vom 28. Oktober 1987 - 24 U 1998/87 (https://dejure.org/1987,4938)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anforderungen an die Fortentrichtung vertraglicher Darlehenszinsen; Anforderungen an die Auslegung eines Darlehensvertrages

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 493
  • NJW-RR 1989, 576 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 08.03.2006 - 13 U 130/05

    Darlegungs- und Beweislast für eine noch bestehende Stundung einer

    Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass der Vortrag des Beklagten insoweit widersprüchlich ist: Zwar kann ein Stillhalteabkommen auch darin zu sehen sein, dass einverständlich zunächst ein Dritter in Anspruch genommen werden soll (KG NJW-RR 1988, 493, 494; BGH LM § 202 BGB a.F. Nr. 5).
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Rechtsprechung
   AG Bergisch Gladbach, 01.12.1986 - 60 C 415/86   

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https://dejure.org/1986,5581
AG Bergisch Gladbach, 01.12.1986 - 60 C 415/86 (https://dejure.org/1986,5581)
AG Bergisch Gladbach, Entscheidung vom 01.12.1986 - 60 C 415/86 (https://dejure.org/1986,5581)
AG Bergisch Gladbach, Entscheidung vom 01. Dezember 1986 - 60 C 415/86 (https://dejure.org/1986,5581)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 564
  • NJW-RR 1989, 576 (Ls.)
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